
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Nutzen Sie unsere Energieberatung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) an Ihrem Gebäude. Der Sanierungsfahrplan ist ein Paket aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen, mit dem Ziel zum KfW Effizienzhaus. Ob Sie alle von uns vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.
Basisangebot Energieberatung: So gehen wir vor
Energieberatung wird vom Staat gefördert. Sie erhalten von uns einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Bestandsimmobilie.
- Sie führen mit uns ein kostenloses, unverbindliches telefonisches Erstgespräch (Dauer ca. 15 min) zu Ihren Sanierungs- und Fördermöglichkeiten.
- Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot für die Energieberatung.
- Wenn Sie uns beauftragt haben, vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin zur Gebäudeerfassung und Entwicklung individueller Sanierungsvorschläge.
- Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten, förderungsfähigen Maßnahmen, und eine Umsetzungshilfe. Diesen erläutern wir Ihnen ausführlich in einem weiteren Telefongespräch.
- Ergebnis: Ihr Fahrplan geförderter Sanierungsmaßnahmen, dessen Einzelmaßnahmen Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen können.
Unsere Leistungen
Bafa Förderung
Baubegeltung
Bauabnahme (Gebäude)
Baubegeltung (Bauabnahme)
Energieberatung
Energieausweis nach Bedarf für Wohngebäude
Energieausweis nach Verbrauch für Wohngebäude
Energieausweis nach Gebrauch für Nichtwohngebäude
Gutachten Bauschäden
Gutachten ( Baumängel)
Gutachten Schimmel
Gutachten Asbest
Gutachten Versicherungsschäden
Hauskaufberatung
KfW Programm 461
KfW Programm 455
Wärmeschutznachweis für Wohngebäude (Neubau)
Wärmebrückenberechnung für Wohngebäude
Wertermittlung (Wertschätzung)
Wertermittlung (Verkehrwertgutachten)
Unsere Festpreise
Auch wir sind gezwungen, die Preise für die Beratung und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zu den beschriebenen Wohngebäuden anzupassen. Die Begründung für die Preiserhöhung liegt im Berechnungsverfahren, was ab dem 01.01.2023 ausgeführt werden muss. Das Berechnungsverfahren ist wesentlich aufwändiger und komplizierter als vorher. Diese Regelung sollte eigentlich erst ab 2024 in Kraft treten und wird jetzt vorgezogen.
Der Gesetzestext lautet: Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG 2023 in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10 / DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
Einfamilienhaus
Ab Baujahr 1950
Festpreis 499,00 €
(Kosten für bis zu zwei Wohneinheiten 1.799,00 € abzüglich Bundeszuschuss in Höhe von 1.300,00 €. Sie bezahlen lediglich 499,00 € an den Berater. Der Preis versteht sich inkl. Mehrwertsteuer. Der Bundeszuschuss wird direkt an den Berater vom Bafa ausgezahlt.)
- Vor Ort Termin mit Bestandsaufnahme des Gebäudestatus und Aufnahme Ihrer Wünsche
- Vorschläge für eine sinnvolle energetische Sanierung
- Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie
Mehrfamilienhaus
Ab Baujahr 1950
Festpreis 599,00 €
(Kosten ab der dritten Wohneinheiten 2.299,00 € abzüglich Bundeszuschuss in Höhe von 1.700,00 €. Sie bezahlen lediglich 599,00 € an den Berater. Der Preis versteht sich inkl. Mehrwertsteuer. Der Bundeszuschuss wird direkt an den Berater vom Bafa ausgezahlt.)
- Vor Ort Termin mit Bestandsaufnahme des Gebäudestatus und Aufnahme Ihrer Wünsche
- Vorschläge für eine sinnvolle energetische Sanierung
- Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie
Energieausweis
für Wohngebäude
Festpreis 399,00 €
für alle Wohngebäude.
- Der Festpreis für einen Energieausweis
gilt für alle Gebäude inkl. MwSt. - Berechnung alle Bauteilschichten und Energieträger
- Bei Bedarf kontrollieren wir Ihren vorhandenen Ausweis auf Richtigkeit
- Für Nichtwohngebäude bitte anfragen
Hauptgeschäftsstelle
-
Hedderichstraße 45
60594 Frankfurt am Main -
069 34 87 20 56